Privatpraxis Zahnarzt München

Erste Hilfe bei Zahnverletzungen

Schuld ist oft ein hartes Brötchen, ein Sturz vom Fahrrad oder eine Kollision z.B. beim Hand- oder Fußballspiel. Es passiert schneller, als man denkt: Ein Stück vom Zahn oder sogar der ganze Zahn ist abgebrochen. Gerne wird der Unfall in einer solchen Situation heruntergespielt, vor allem wenn keine Schmerzen auftreten. Doch schnelles Handeln ist jetzt gefragt, um den Zahn zu retten. Zwei Drittel aller Kinder erleiden eine Zahnverletzung, am häufigsten an den Schneidezähnen. Bei den Erwachsenen sind es vor allem die Backenzähne, die brechen können.

Was tun, wenn Ihr Zahn abgebrochen ist?

Regel Nummer Eins: Ernstnehmen und gleichzeitig Ruhe bewahren! Häufig kann das abgebrochene Stück wieder befestigt werden, egal ob ein Backenzahn oder Schneidezahn abgebrochen ist. Ist das nicht mehr möglich, gibt es zahlreiche Methoden den Schaden zu reparieren, zum Beispiel mit einer Zahnfüllung.

Regel Nummer Zwei: Erste Hilfe leisten und umgehend Ihren Zahnarzt oder einen zahnärztlichen Notdienst aufsuchen! Natürlich besonders dann, wenn Schmerzen im Zahn auftreten.

Regel Nummer drei: Den Zahn retten! Das geht am besten in einer Zahnrettungsbox. Diese gibt es in jeder Apotheke oder in Ihrer Zahnarztpraxis München. In einer solchen Box sollte der Zahn möglichst umgehend nach dem Bruch aufbewahrt und zu Ihrem Zahnarzt transportiert werden.

Regel Nummer vier: Isotone Kochsalzlösungen und H-Milch benutzen. Wenn Sie keine Zahnrettungsbox zur Hand haben, legen Sie den Zahn in isotone Kochsalzlösung oder H-Milch ein. Das ist überlebenswichtig für den abgebrochenen Zahn, denn er darf auf keinen Fall austrocknen! Als absoluter Notnagel hilft, den Zahn in Speichel zu transportieren.

Regel Nummer fünf: Sofort zum Zahnarzt gehen! Geben Sie dem Zahnarzt alle wichtigen Informationen, die er für eine Zahnfüllung und Fixierung der Bruchstelle braucht. Sagen Sie ihm, wie und wo im Mund es zu dem Aufprall gekommen ist und vor allem, ob Sie Schmerzen haben. Wenn Sie außerhalb der Geschäftszeiten Ihres Zahnarztes in München Hilfe brauchen, wenden Sie sich an den Zahnärztlichen Notdienst.

Was dürfen Sie auf keinen Fall tun, wenn Ihr Zahn abgebrochen ist?

Den Zahn austrocknen lassen: Der Zahn sollte innerhalb einer halben Stunde gefunden werden und in einer Zahnrettungsbox, H-Milch oder Kochsalzlösung gelagert und zum Zahnarzt transportiert werden.

Die Wurzeloberfläche anfassen: Bei ausgeschlagenen Zähnen dürfen Sie lediglich die Zahnkrone anfassen, niemals die Wurzeloberfläche, da ansonsten funktionstüchtige Zellen Schaden erleiden könnten.

Die Zahnkrone säubern: Reinigen Sie die Zahnkrone niemals, auch wenn sie verschmutzt sein sollte.

Den Zahn selbst einsetzen: Das kann nur Ihr Zahnarzt! Eigenhändige Versuche, den abgebrochenen oder ausgeschlagenen Zahn wieder einzusetzen, können dazu führen, dass feine Wurzelfasern unwiederbringlich zerstört werden. Dann wäre ein Wiedereinsetzen unmöglich.

Wie wird ein abgebrochenes Zahnstück repariert?

Die höchste Chance, den oder die abgebrochenen Zähne zu reparieren, besteht, wenn nur ein Teilstück gebrochen ist. Ihr Zahnarzt in München kann auch Bruchstücke sogar nach längerer Zeit wieder ankleben, ohne dass dies im Nachhinein zu sehen wäre. Schnelle Hilfe ist dann gefragt, wenn der Zahnnerv in Mitleidenschaft gezogen ist. Das erkennt man an Einblutungen. Wirken Bakterien im Mundraum über einen längeren Zeitraum, kann sich der Nerv irreversibel entzünden, so dass eine Wurzelkanalbehandlung notwendig wird. In diesen Fällen sollten Sie die abgebrochene Zahnkrone oder den vollständig abgebrochenen Zahn unbedingt zu Ihrem Zahnarzt in München mitbringen.

Abgebrochene Zahnfragmente können wir sehr gut wieder befestigen. Dazu setzen wir in der Zahnarztpraxis München eine spezielle Klebetechnik ein. Zum Ankleben der abgebrochenen Zähne wird ein Kunststoffkleber an der Bruchstelle aufgetragen, der durch Polymerisation per Blaulichtlampe aushärtet. Nach der Behandlung müssen Sie die Zähne einige Zeit schonen und uns Rückmeldung geben, ob Ihre Zähne wieder wie gewohnt aufeinanderpassen. Falls Sie Schmerzen im Zahn verspüren, teilen Sie uns das umgehend mit.

Wenn Ihr Zahn abgebrochen ist und nicht mehr geklebt werden kann, kommt eine Zahnfüllung zum Einsatz. Ist nur ein kleines Stück vom Zahn abgebrochen, wird diese mit kunststoffhaltigem Material wiederaufgebaut. Sind die Brüche größer, wird meistens eine Teilkrone für die Zähne angefertigt, manchmal auch eine komplette Überkronung. Zähne im sichtbaren Bereich werden mit Keramiken überkront.

Das Ankleben der Bruchstücke oder Zähne wird dann schwieriger, wenn der Bruch die Nervhöhle des Zahnes beschädigt hat. Dann muss der Zahnarzt meistens den Zahnnerv entfernen und eine Wurzelbehandlung mittels Ersatzmaterial durchführen, um die Wurzel zu füllen. Anschließend können die Zähne wieder neu aufgebaut werden.

Im schlimmsten Fall ist die Beschädigung so groß ist, dass der Zahn nicht erhalten werden kann. Doch auch hierfür hat Ihr Zahnarzt München eine optisch schöne Lösung: Der Zahn wird komplett durch eine Brücke oder ein Implantat ersetzt und ist von den anderen Zähnen nicht mehr zu unterscheiden.

Welche Zähne brechen am häufigsten?

Es sind nicht nur die Schneidezähne, die z.B. aufgrund eines starken Aufpralls brechen können. Auch die vermeintlich in der Mundhöhle gut geschützten Backenzähne können brechen. Schließlich sind sie beim Kauen hohen Kaukräften ausgesetzt. Daher brechen diese häufiger ab, wenn wir auf etwas Hartes beißen. Gerade bei vorgeschädigten Zähnen mit starker Karies oder nach erfolgter Wurzelkanalbehandlung sind Zähne oftmals gefährdet, schneller zu brechen als gesunde Zähne.

Zahn abgebrochen – Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten der Behandlung eines abgebrochenen Zahnes richten sich vor allem nach der Schwere des Bruchs und danach, welche Behandlung zur Wiederherstellung des Zahnes der Arzt wählt. Hinzu kommt, ob die Behandlung eine Kassenleistung darstellt und somit teilweise oder komplett übernommen wird. Ein Zahnersatz wird durch einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss unterstützt. Die Kosten werden in der Regel jedoch nicht zu 100 Prozent von der Krankenkasse getragen, sondern der Patient erhält einen Festzuschuss, welcher 50 Prozent der Regelversorgung darstellt. Den Differenzbetrag müssen Sie als Patient selbst tragen. Ihr Zahnarzt München wird Sie hierzu beraten und mit Ihnen die bestmögliche Lösung finden.

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